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Der Perlwein oder die höhere Qualitätsstufe, der Perlwein b.A. (bestimmter Anbaugebiete) werden nach dem deutschen Weingesetz als Wein definiert. Was so sachlich im Weingesetz korrekterweise Perlwein heißt, wird heute gerne umgangssprachlich in Anlehnung an den italienischen Verwandten als Secco bezeichnet. Bei der Namensfindung sind uns Winzern keine Grenzen gesetzt.
Daher auch unser Name für den Secco von Gibberts “Gisecco”
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